OvM ist seit dem 11. Januar zugelassener Träger der Arbeitsförderung

15.01.2016 | Neuigkeiten

Vom 11. Januar 2016 an darf die Oskar-von-Miller-Schule Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie Maßnahmen der Berufswahl und der Berufsausbildung nach dem SGB III durchzuführen.

Dazu übergab Hans-Jürgen Cloodt, Geschäftsführer der fachkundigen Stelle TQCert GmbH, unserem Schulleiter das Zertifikat, das die OvM als zugelassenen ‪‎Träger der ‪‎Arbeitsförderung nach § 178 des Dritten Buches ‪Sozialgesetzbuch und § 2 der ‪Akkreditierungs- und ‪Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (‪‎AZAV) ausweist.

Mit dem Zertifikat, das zunächst bis zum 10. Januar 2021 gültig ist, wird unserer Schule bescheinigt, dass sie die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt; in der Lage ist, durch eigene Bemühungen die berufliche Eingliederung von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen; ihre Leitung sowie Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen und dass sie ein Qualitätssicherungssystem anwendet.

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