Vom 11. Januar 2016 an darf die Oskar-von-Miller-Schule Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie Maßnahmen der Berufswahl und der Berufsausbildung nach dem SGB III durchzuführen.
Dazu übergab Hans-Jürgen Cloodt, Geschäftsführer der fachkundigen Stelle TQCert GmbH, unserem Schulleiter das Zertifikat, das die OvM als zugelassenen Träger der Arbeitsförderung nach § 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und § 2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ausweist.
Mit dem Zertifikat, das zunächst bis zum 10. Januar 2021 gültig ist, wird unserer Schule bescheinigt, dass sie die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt; in der Lage ist, durch eigene Bemühungen die berufliche Eingliederung von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen; ihre Leitung sowie Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen und dass sie ein Qualitätssicherungssystem anwendet.