Die Hessische Landesregierung schreibt vor:
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, unterliegen einer zweiwöchigen Quarantänepflicht und dürfen die Schule nicht betreten, sofern sie kein negatives Test-ergebnis vorlegen.
Informationen über die Quarantänepflicht finden Sie hier:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende